Arten von Luftfahrtgerät
§ 5
Unter Luftfahrtgerät versteht man:
- 1. Motor,
- 2. Hilfsmotor (APU),
- 3. Propeller,
- 4. Ausrüstung, Bau- und Bestandteile, die auf Grund eines international angewandten Standards (zB ETSO, JTSO) hergestellt wurden,
- 5. Gerät, das selbständig im Fluge oder am Boden verwendet werden kann, ohne Luftfahrzeug zu sein (zB Startwinden, Fesselballone,
- 6. Ausrüstung, Bau- und Bestandteile, soweit diese in Luftfahrzeugen oder in Luftfahrtgerät gemäß den Z 1 bis 4 oder in Verbindung mit solchen verwendet werden sollen (zB Schleppbanner), sowie
- 7. synthetische Flugübungsgeräte.
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