2. Abschnitt
Struktur des Bundeshaushaltes Ordnung der Struktur des Bundeshaushaltes
§ 19
Für den Bundeshaushalt sind ein Ergebnishaushalt, ein Finanzierungshaushalt und ein Vermögenshaushalt zu führen.
2. Abschnitt
Struktur des Bundeshaushaltes Ordnung der Struktur des Bundeshaushaltes
§ 19
Für den Bundeshaushalt sind ein Ergebnishaushalt, ein Finanzierungshaushalt und ein Vermögenshaushalt zu führen.