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Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Moldau)
Kurztitel
Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Moldau)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Moldau
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
15.05.2007
Unterzeichnungsdatum
20.09.1996
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldova über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
Sprachen
Deutsch, Moldawisch
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 11 der Vereinbarung wurden am 19. Februar 2003 bzw. 15. Mai 2007 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß derselben Bestimmung mit 15. Mai 2007 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Moldova, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
in dem Bestreben, auf Basis der Gegenseitigkeit den Güterverkehr auf der Straße, auf der Schiene und im Kombinierten Verkehr (Schiene/Straße) zu regeln,
in der Erkenntnis, daß eine größtmögliche Verlagerung dieses Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene notwendig ist und entschlossen, zur Verwirklichung der Zielsetzungen dieser Vereinbarung die Verkehrsnachfrage verstärkt durch qualitativ hochwertige Verkehrsleistungen im Schienenverkehr vor allem durch die Techniken des Kombinierten Verkehrs zu befriedigen,
in dem Bestreben, sicherzustellen, daß im grenzüberschreitenden Güterverkehr die jeweils neuesten umweltschonenden Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstosses der eingesetzten Beförderungsmittel – zur Anwendung kommen,
in dem Bestreben, auch eine verstärkte Verlagerung des Transportes gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene zu begünstigen,
haben vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019
Gesetzesnummer
20005975
Dokumentnummer
NOR30006650
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