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§ 14 Butterabsatz-Verordnung 2008

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2008

Sanktionen

§ 14

Unbeschadet des Vorliegens einer Verwaltungsübertretung gemäß § 30 MOG 2007 kann die Zulassung ausgesetzt werden, wenn trotz Aufforderung durch die AMA Meldungen gemäß § 11 nicht oder nicht fristgerecht erstattet werden.

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