§ 0
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.05.2008
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Mai 2008 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung
und
die Regierung der Slowakischen Republik
(im weiteren „Vertragsparteien“ genannt),
in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Vertragspartei übermittelt werden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die auf jede Zusammenarbeit, die den Austausch oder die Herstellung solcher Informationen mit sich bringt, Anwendung findet,
sind wie folgt übereingekommen:
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