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Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Kurztitel
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
13.03.2008
Unterzeichnungsdatum
08.11.2007
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Langtitel
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG, DER REGIERUNG DER REPUBLIK SLOWENIEN UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UNGARN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IM KOOPERATIONSZENTRUM DOLGA VAS
Änderung
BGBl. III Nr. 126/2011 (K – Geltungsbereich)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Slowenisch, Ungarisch
Vertragsparteien
*Kroatien III 126/2011 *Slowenien III 42/2008 *Ungarn III 42/2008
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 13 Abs. 1 nach Abgabe der entsprechenden Mitteilung durch Ungarn am 11. Dezember 2007, durch Österreich am 10. Jänner 2008 bzw. durch Slowenien am 13. März 2008 mit 13. März 2008 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung (in der Folge: die österreichische Vertragspartei), die Regierung der Republik Slowenien (in der Folge: die slowenische Vertragspartei) und die Regierung der Republik Ungarn (in der Folge: die ungarische Vertragspartei)
– alle drei in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet – sind, in der Absicht, die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den benachbarten Staaten zu fördern und weiterzuentwickeln;
unter Berücksichtigung der bestehenden bilateralen Abkommen zwischen den Vertragsparteien über die polizeiliche Zusammenarbeit und die Rückübernahme von Personen an der gemeinsamen Staatsgrenze;
unter Bedachtnahme auf die von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewandten Grundsätze der polizeilichen Zusammenarbeit;
unter Einhaltung der Gesetzgebung der Vertragsparteien;
wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2022
Gesetzesnummer
20005778
Dokumentnummer
NOR30006417
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