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Artikel 6 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.3.2008

Artikel 6

Arbeitssprachen

Die Beamten kommunizieren untereinander in deutscher, slowenischer, ungarischer oder englischer Sprache. Sie sind berechtigt, Anfragen und Antworten in ihrer jeweiligen Sprache zu übermitteln.

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022

Gesetzesnummer

20005778

Dokumentnummer

NOR40097667

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