vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 NER-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2008

Geschlechtsneutrale Bezeichnung

§ 12

Die in dieser Verordnung verwendeten Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)