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§ 11 Hochschul-Einstufungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2007

Einstufung der Studienfachbereiche im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge

§ 11

Auf die Einstufung der Studienveranstaltungen im Rahmen der Hochschullehrgänge und Lehrgänge gemäß § 35 Abs. 1 Z 2 und 3 des Hochschulgesetzes 2005 sind die §§ 2 bis 8 und 10 anzuwenden.

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