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§ 11 HPSV-HAUP

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2007

Ist-Stand-Analyse

§ 11

(1) Der Erarbeitung des Ziel- und Leistungsplans haben eine gründliche Analyse des Umfelds und der Umgebungsfaktoren sowie eine Bestandsaufnahme der eigenen Kompetenzen voranzugehen (Ist- Stand-Analyse).

(2) Zusätzlich ist der jeweils in Kraft befindliche Ziel- und Leistungsplan und dessen Einhaltung zu berücksichtigen.

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