Aufgaben des Kuratoriums
§ 12
Dem Kuratorium obliegt die Entscheidung über die Mittelverwendung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 für die Durchführung von Maßnahmen und Initiativen gemäß § 4 Abs. 3 Z 1.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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