Aufgaben der Institutsversammlung
§ 10
Der Institutsversammlung obliegen folgende Aufgaben:
- 1. Strategische Entwicklung und wissenschaftliche Ausrichtung der Gesellschaft,
- 2. Festlegung von wissenschaftlich, methodologischen und gesundheitsökonomischen Planungsgrundsätzen für eine integrierte Gesundheitsversorgung in Österreich, insbesondere im Hinblick auf die Aufgaben der Bundesgesundheitsagentur oder einer an ihre Stelle tretenden Einrichtung,
- 3. Festlegung der methodologischen und gesundheitsökonomischen Grundsätze zur wissenschaftlichen Entwicklung von Standards, Richtlinien und Leitlinien für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Gesundheitsbereich,
- 4. Überprüfung, Beurteilung und Evaluierung von Datenerfassungssystemen im Gesundheitswesen,
- 5. Überprüfung, Beurteilung und Evaluierung der Qualitätsberichterstattung,
- 6. Nominierung der Mitglieder der wissenschaftlichen Beiräte und
- 7. Anhörung bei der Bestellung des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin gemäß § 8.
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