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Verbot des Einsatzes und der Weitergabe von Antipersonenminen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.7.2006

§ 0

Verbot des Einsatzes und der Weitergabe von Antipersonenminen

Kurztitel

Verbot des Einsatzes und der Weitergabe von Antipersonenminen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 114/2006

Inkrafttretensdatum

05.07.2006

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

StF: BGBl. III Nr. 114/2006

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