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ARTIKEL 7 EWR-Abkommen – Protokoll 38a

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.12.2005

ARTIKEL 7

(1) Der in diesem Protokoll vorgesehene finanzielle Beitrag wird eng mit dem bilateralen Beitrag Norwegens im Rahmen des Norwegischen Finanzierungsmechanismus koordiniert.

(2) Die EFTA-Staaten gewährleisten insbesondere, dass für beide im vorstehenden Absatz genannten Finanzierungsmechanismen die gleichen Antragsverfahren gelten.

(3) Gegebenenfalls wird einschlägigen Änderungen in der Kohäsionspolitik der Gemeinschaft Rechnung getragen.

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2025

Gesetzesnummer

20004803

Dokumentnummer

NOR40079375

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