ARTIKEL 10
Wird einer der in Artikel 5 dieses Protokolls aufgeführten Empfängerstaaten nicht am 1. Mai 2004 Vertragspartei des Abkommens oder ändert sich die Mitgliedschaft auf der EFTA-Seite des Europäischen Wirtschaftsraums, so werden an diesem Protokoll die erforderlichen Anpassungen vorgenommen.
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2025
Gesetzesnummer
20004803
Dokumentnummer
NOR40079378
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