Artikel 14
Spätere Veränderungen des Bettes der Pinka und der Strem haben auf den in Artikel 13 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluss.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 14
Spätere Veränderungen des Bettes der Pinka und der Strem haben auf den in Artikel 13 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluss.
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