Artikel 62
ARTIKEL 62 |
Tourismus und Handwerk |
Mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich wird vorrangig Folgendes angestrebt:
- –Intensivierung des Informationsaustauschs über Ströme und Politik in den Bereichen Tourismus, Kurbäderwesen und Handwerk;–Intensivierung der Ausbildung in Hotelmanagement und –verwaltung und der Ausbildung in anderen Tourismus- und Handwerksberufen;–Förderung des Erfahrungsaustauschs, um die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu gewährleisten;–Förderung des Jugendtourismus;–Unterstützung Algeriens bei der besseren Nutzung seines Potenzials in den Bereichen Tourismus, Kurbäderwesen und Handwerk und bei der Verbesserung des Image seiner Tourismusprodukte;–Unterstützung der Privatisierung.
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