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DBA – Rumaenien neu – Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Rumänien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2006

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Rumänien plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.

Dokumentalistische Gliederung: Protokoll = Anlage 1 Zusatzprotokoll = Anlage 2 Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3

§ 0

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Rumänien)

Kurztitel

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 29/2006

Typ

Vertrag – Rumänien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2006

Unterzeichnungsdatum

30.03.2005

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Rumänien plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

StF: BGBl. III Nr. 29/2006 (NR: GP XXII RV 981 AB 1040 S. 116 . BR: AB 7363 S. 724 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 228/2013 (NR: GP XXIV RV 1934 AB 2101 S. 184 . BR: AB 8867 S. 816 .)

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Rumänisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. September bzw. 25. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2006 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und Rumänien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Protokoll = Anlage 1

Zusatzprotokoll = Anlage 2

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2025

Gesetzesnummer

20004609

Dokumentnummer

NOR30005034

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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