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BGBl III 29/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

29. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(NR: GP XXII RV 981 AB 1040 S. 116. BR: AB 7363 S. 724.)

29. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

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Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[rumänischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. September bzw. 25. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2006 in Kraft.

Anlage

deutscher Vertragstext 

Anlage

englischer Vertragstext 

Anlage

rumänischer Vertragstext 

Schüssel

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