vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2005

§ 0

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Deutschland)

Kurztitel

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Deutschland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 210/2005

Inkrafttretensdatum

01.12.2005

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

StF: BGBl. III Nr. 210/2005 (NR: GP XXII RV 816 AB 877 S. 110 . BR: AB 7295 S. 722 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 38 Abs. 1 am 15. September 2005 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß Art. 38 Abs. 1 mit 1. Dezember 2005 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Bundesrepublik Deutschland -

im Bestreben, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit der internationalen Kriminalität sowie grenzüberschreitenden Gefahren wirksamer zu begegnen,

in Ergänzung

sind wie folgt übereingekommen:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte