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Artikel 6 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2005

Artikel 6

Die Vertragsparteien werden die Zusammenarbeit zum Ausbau der Infrastruktur, der aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht tragfähig und nachhaltig ist, unter anderem in folgenden Bereichen fördern:

-Eisenbahn,

-Luftfahrt,

-Straßenbau,

-Telekommunikation,

-Energie,

-Abfallaufbereitung und Recycling.

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