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Artikel 5 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2005

Artikel 5

Die Vertragsparteien werden die technische Zusammenarbeit auf den Gebieten Wasser, Abwasser und wissenschaftlicher Forschung fördern, die durch einen Informations-, Wissenschafts- und Technologieaustausch erfolgen kann:

  1. 1. Durchführung von Untersuchungen und Abschätzung von Wasserreserven;
  2. 2. Bewirtschaftung von Grundwasservorräten;
  3. 3. Wissenschaftliche Aufbereitung sektorspezifischer Wasserfragen;
  4. 4. Aufbereitung und Wiederverwendung von Abwasser und Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt;
  5. 5. Rationalisierung des Wasserverbrauchs durch moderne, wassersparende Geräte und Anlagen;
  6. 6. Gemeinsame Investition privatwirtschaftlicher Unternehmen im Königreich Saudi-Arabien, insbesondere im Bereich Entsalzung und Abwasser;
  7. 7. Rückführung von aufbereitetem Abwasser in den Boden und Abschätzung der Auswirkungen;
  8. 8. Ausbildung und capacity building in Wasserfragen.

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