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Artikel 4 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2005

Artikel 4

Die Vertragsparteien werden den Besuchsaustausch im wirtschaftlichen, handelsbezogenen und technischen Bereich einschließlich des privatwirtschaftlichen Sektors und auch die Teilnahme an handelsrelevanten Messen in den beiden Ländern fördern um die Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern zu verstärken.

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