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Artikel 10 Andere Quellensteuern Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Artikel 10 Andere Quellensteuern

Dieses Abkommen hindert die Vertragsparteien nicht daran, gemäß ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Doppelbesteuerungsabkommen andere Arten der Quellensteuer als die nach Artikel 6 zu erheben.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20004245

Dokumentnummer

NOR40068514

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