Artikel I
ZIELSETZUNGEN
Durch die gemeinsamen Bemühungen beider Seiten soll erreicht werden eine
- ●Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auf den Österreich und Serbien verbindenden Verkehrskorridoren sowie auf den nationalen Anschlussnetzen inklusive der Knotenpunkte des Verkehrs (Terminals)●Verbesserung des Verkehrsangebotes im Schienengüterverkehr und die Schaffung einer adäquaten Angebotsqualität im Schienenpersonenverkehr zwischen Österreich und Serbien●Informationsaustausch zur Weiterentwicklung der serbischen Verkehrspolitik im Hinblick auf die europäische Harmonisierung und Liberalisierung der Verkehrsnetze●verstärkte Zusammenarbeit auf den Gebieten des Straßen- und Schienenverkehrs, sowie insbesondere des Donauverkehrs und intermodalen Transports●Verstärkung der Interoperabilität zur Erfüllung des Zieles Harmonisierung und Liberalisierung auf allen Verkehrsnetzen●gemeinsamer Meinungsaustausch in allen verkehrsrelevanten Bereichen und für alle Verkehrsträger●gemeinsame Aktivitäten bei der Weiterentwicklung der serbischen Gesetzgebung im Verkehrs- und Transportbereich zur Anpassung an europäische Standards und Normen mit dem Ziel, die bilaterale Zusammenarbeit im Verkehrssektor zu erleichtern.
Schlagworte
Straßenverkehr, Verkehrsbereich
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019
Gesetzesnummer
20004167
Dokumentnummer
NOR40065696
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