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Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.11.2004

§ 0

Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

Kurztitel

Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 82/2005

Typ

Vertrag – Serbien-Montenegro

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.11.2004

Unterzeichnungsdatum

15.11.2004

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Großinvestitionen der Republik Serbien

StF: BGBl. III Nr. 82/2005

Sprachen

Deutsch, Serbisch

Ratifikationstext

Das Verwaltungsübereinkommen ist laut seinem Artikel IV mit seiner Unterzeichnung am 15. November 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Angesichts der Tatsachen, dass

  1. ●Serbien eine baldmögliche Teilnahme an den Strukturen der europäischen Integration anstrebt und dieses Ziel von Österreich im Rahmen des Stabilisierungs -und Assoziierungsprozesses mit der Europäischen Union voll unterstützt wird,●Österreich und Serbien vor ähnlichen verkehrspolitischen Herausforderungen stehen, insbesondere auf dem Gebiet des Transitverkehrs,●Österreich und Serbien auf dem für die europäische Verkehrs- und Wirtschaftspolitik wichtigen Kreta – Helsinki – Korridoren VII und X liegen,●Österreich und Serbien großes Interesse an Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen auf diesen beiden Korridoren haben,●enge Kooperationen im Bereich der Verkehrslogistik in Zukunft immer wichtiger werden,●eine ausgewogene Verkehrs- und Infrastrukturpolitik einer langfristig gesicherten Finanzierungsgrundlage bedarf und●Österreich und Serbien das Gebiet des Verkehrswesens und der internationalen Verkehrslogistik als Betätigungsfeld von gemeinsamen wichtigen Interesse ansehen●Österreich und Serbien das Ziel eines umweltgerechten, nachhaltigen Verkehrssystem teilen, welches insbesondere auf der Intermodalität und der Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger, insbesondere Schiene und Binnenschifffahrt, beruht,

wird folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Verkehrspolitik, Verbesserungsmaßnahme

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019

Gesetzesnummer

20004167

Dokumentnummer

NOR30004536

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