§ 0
Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)
Kurztitel
Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Serbien-Montenegro
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
15.11.2004
Unterzeichnungsdatum
15.11.2004
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Großinvestitionen der Republik Serbien
Sprachen
Deutsch, Serbisch
Ratifikationstext
Das Verwaltungsübereinkommen ist laut seinem Artikel IV mit seiner Unterzeichnung am 15. November 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Angesichts der Tatsachen, dass
- ●Serbien eine baldmögliche Teilnahme an den Strukturen der europäischen Integration anstrebt und dieses Ziel von Österreich im Rahmen des Stabilisierungs -und Assoziierungsprozesses mit der Europäischen Union voll unterstützt wird,●Österreich und Serbien vor ähnlichen verkehrspolitischen Herausforderungen stehen, insbesondere auf dem Gebiet des Transitverkehrs,●Österreich und Serbien auf dem für die europäische Verkehrs- und Wirtschaftspolitik wichtigen Kreta – Helsinki – Korridoren VII und X liegen,●Österreich und Serbien großes Interesse an Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen auf diesen beiden Korridoren haben,●enge Kooperationen im Bereich der Verkehrslogistik in Zukunft immer wichtiger werden,●eine ausgewogene Verkehrs- und Infrastrukturpolitik einer langfristig gesicherten Finanzierungsgrundlage bedarf und●Österreich und Serbien das Gebiet des Verkehrswesens und der internationalen Verkehrslogistik als Betätigungsfeld von gemeinsamen wichtigen Interesse ansehen●Österreich und Serbien das Ziel eines umweltgerechten, nachhaltigen Verkehrssystem teilen, welches insbesondere auf der Intermodalität und der Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger, insbesondere Schiene und Binnenschifffahrt, beruht,
wird folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Verkehrspolitik, Verbesserungsmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019
Gesetzesnummer
20004167
Dokumentnummer
NOR30004536
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