vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 1 RHStraf Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.10.2005

Anlage 1

Erklärungen der Republik Österreich

zum

Protokoll zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU vom 16.10.2001

Zu Art. 1 Abs. 5 des Protokolls:

Österreich erklärt gemäß Art. 1 Abs. 5, dass es die Erledigung von Ersuchen nach Art. 1 von den selben Bedingungen abhängig macht, die für Ersuchen um Durchsuchung oder Beschlagnahme gelten.

Zu Art. 2 Abs. 4 des Protokolls:

Österreich erklärt gemäß Art. 2 Abs. 4, dass es die Erledigung von Ersuchen nach Art. 2 von den selben Bedingungen abhängig macht, die für Ersuchen um Durchsuchung oder Beschlagnahme gelten.

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2022

Gesetzesnummer

20004086

Dokumentnummer

NOR40064073

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)