Artikel 4
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 20 Millionen Rechnungseinheiten der Europäischen Zahlungsunion. Es wird in 400 Aktien mit einem Nennwert von je 50.000 Rechnungseinheiten zerlegt, die insgesamt ursprünglich gezeichnet und wie folgt verteilt werden:
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
68 Aktien 3,400.000
Die Regierung der Republik Österreich
20 Aktien 1,000.000
Die Regierung des Königreichs Belgien
44 Aktien 2,200.000
Die Regierung des Königreichs Dänemark
22 Aktien 1,100.000
Das Commissariat a l`Energie Atomique in Paris
68 Aktien 3,400.000
Das Comitato Nazionale per le Ricerche Nucleari in Rom
44 Aktien 2,200.000
Die Regierung des Königreichs Norwegen
20 Aktien 1,000.000
Die Regierung des Königreichs der Niederlande
30 Aktien 1,500.000
Die Junta de Energia Nuclear in Lissabon
6 Aktien 300.000
Aktiebolaget Atomenergi in Stockholm
32 Aktien 1,600.000
Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
30 Aktien 1,500.000
Die Regierung der Türkischen Republik
16 Aktien 800.000
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