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Artikel 33 EUROCHEMIC - Europ. Gesellschaft für Aufarbeitung Kernbrennstoffe - Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.7.1959

TEIL VI

SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 33

Artikel 33

Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch eingeschriebenen Brief.

Amtliche Bekanntmachungen werden im Moniteur Belge veröffentlicht.

Bei allen anderen Bekanntmachungen entscheidet der Verwaltungsrat, wie sie zu erfolgen haben, und bestimmt gegebenenfalls die Zeitungen, in denen sie erscheinen.

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