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53. Tagung des Regionalkomitees für Europa – Einrichtungen, Dienste und Rechtsstatus (WHO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2004

§ 0

53. Tagung des Regionalkomitees für Europa – Einrichtungen, Dienste und Rechtsstatus (WHO)

Kurztitel

53. Tagung des Regionalkomitees für Europa – Einrichtungen, Dienste und Rechtsstatus (WHO)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 91/2004

Typ

Vertrag – WHO

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Unterzeichnungsdatum

31.03.2003

Index

89/03 Gesundheit

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION ÜBER DIE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE UND DEN DER ORGANISATION GEWÄHRTEN RECHTSSTATUS ANLÄSSLICH DER ABHALTUNG DER DREIUNDFÜNFZIGSTEN TAGUNG DES REGIONALKOMITEES FÜR EUROPA VOM 8. BIS 11. SEPTEMBER 2003 IN WIEN

StF: BGBl. III Nr. 91/2004 (NR: GP XXII RV 132 AB 291 S. 37 . BR: AB 6906 S. 703 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Österreich hat gemäß Artikel XII des Abkommens die Organisation von der Vollendung des zur Inkraftsetzung erforderlichen Verfassungsverfahrens am 26. März 2004 informiert. Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel XII mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Weltgesundheitsorganisation (nachstehend als die Organisation bezeichnet) und

die Republik Österreich (nachstehend als Österreich bezeichnet),

getragen von dem Wunsch der Einladung durch Österreich zur Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa der Weltgesundheitsorganisation vom 8. bis 11. September 2003 in Wien nachzukommen und den Beschlüssen der einundfünfzigsten und der zweiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa Wirkung zu verleihen (EUR/RC51/R2 bzw. EUR/RC52/R5),

in dem Wunsch ein Abkommen zum Zwecke der Festlegung von Einrichtungen und Diensten und dem der Organisation gewährten rechtlichen Status anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa (nachstehend als die Tagung bezeichnet) zu schließen,

haben folgende Vereinbarung getroffen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019

Gesetzesnummer

20003514

Dokumentnummer

NOR30003827

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