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Artikel 1 34. Tagung der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums (UNO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.5.1991

Artikel 1

— (Übersetzung)

VEREINTE NATIONEN

3. April 1991

Herr Botschafter,

ich habe die Ehre, mich auf die Maßnahmen für die 34. Tagung des Komitees der Vereinten Nationen zur friedlichen Nutzung des Weltraums vom 27. Mai bis 7. Juni 1991 in Graz, Österreich, zu beziehen. Mit der vorliegenden Note ersuche ich um die Zustimmung Ihrer Regierung zu den folgenden Maßnahmen:

Die Maßnahmen für die Tagung stehen in Übereinstimmung mit der Resolution 40/243, Absatz 5, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die vorsieht, daß Tagungen von Organen der Vereinten Nationen außerhalb ihres Amtssitzes im Staatsgebiet der einladenden Regierung abgehalten werden können, wenn diese nach Rücksprache mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zustimmt, die direkt oder indirekt entstehenden Kosten zu tragen.

Ich möchte daher folgende Bedingungen vorschlagen:

Weiters schlage ich vor, daß die folgenden Bedingungen, wie sie von den Vereinten Nationen in der Vergangenheit bei ähnlichen Anlässen angewendet wurden, auch für diese Tagung des Komitees für die friedliche Nutzung des Weltraums gelten:

Ich schlage weiters vor, daß nach Eintreffen Ihrer bestätigenden Antwortnote dieser Notenwechsel ein Übereinkommen zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung darstellt, mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt und für die Dauer der Tagung und für jene zusätzliche Zeit gültig bleibt, die für die vollständige Durchführung der Bestimmungen dieses Abkommens erforderlich ist.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.

Vasiliy Safronchuk

Untergeneralsekretär

Abteilung für politische Angelegenheiten und für Angelegenheiten des Sicherheitsrats

S.E. Herrn

Peter Hohenfellner

ao. und bev. Botschafter

Ständiger Vertreter bei

den Vereinten Nationen

809 United Nations Plaza, 7. Stock

New York 10017

(Übersetzung)

DER STÄNDIGE VERTRETER ÖSTERREICHS BEI DEN VEREINTEN NATIONEN

New York, 23. Mai 1991

Zl. 201.005/65-A/91

Herr Generalsekretär!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 3. April 1991 zu bestätigen, die folgenden Inhalt hat:

(es folgt der Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche)

Ich beehre mich zu bestätigen, daß Ihre Note und meine Antwortnote ein Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen darstellen, das mit dem Datum dieser Antwort in Kraft tritt und für die Dauer der Tagung und für jene zusätzliche Zeit gültig bleibt, die für die vollständige Durchführung der Bestimmungen dieses Abkommens erforderlich ist.

Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung

Peter Hohenfellner

Ständiger Vertreter

Österreichs

bei den Vereinten Nationen

Herrn Vasiliy S. Safronchuk

Untergeneralsekretär

Abteilung für Politische Angelegenheiten und Angelegenheiten des Sicherheitsrats

Vereinte Nationen

New York

Schlagworte

Pressearbeit, Fernseharbeit, Radioarbeit, Bankdienst, Postdienst, Telefondienst, Telexdienst, Telexverbindung, Telefaxverbindung, Transportkosten, Bürokraft, Reisekosten, Landfahrzeug, Wasserfahrzeug

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2019

Gesetzesnummer

10001130

Dokumentnummer

NOR12013601

alte Dokumentnummer

N1199116084J

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