Abgabenrechtliche Begünstigungen
§ 8.
Die BBT AG ist hinsichtlich aller mit dem Spaltungsvorgang und dem Verschmelzungsvorgang zur Errichtung der im § 3 Abs. 1 angeführten Europäischen Aktiengesellschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsakten und Vermögensübertragungen von den Bundesverwaltungsabgaben und den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit. Rechtsvorgänge gemäß § 2 Kapitalverkehrsteuergesetz bei der Galleria di Base del Brennero ‑ Brenner Basistunnel BBT SE sind von der Gesellschaftsteuer befreit.
Schlagworte
Gerichtsabgabe
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2017
Gesetzesnummer
20003482
Dokumentnummer
NOR40071760
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