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Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)
Kurztitel
Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 4 Abs. 1 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 15. April 1999 zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr 1) folgendes vereinbart:
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1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 94/2001
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