Kosten für nicht-medizinische Gebrauchsgüter (§ 17)
Kosten für nicht-medizinische Gebrauchsgüter (§ 17)
§ 28.
Die nicht-medizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nicht-medizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des § 26 sinngemäß anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2017
Gesetzesnummer
20003117
Dokumentnummer
NOR40048673
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