Kapitel II
Spezifische Maßnahmen
Artikel 5
Planungsgrundlagen
Zur Umsetzung der in diesem Protokoll genannten Ziele sorgen die Vertragsparteien für die Erstellung der notwendigen Planungsgrundlagen. Diese umfassen auch Erhebungen der Waldfunktionen unter besonderer Berücksichtigung der Schutzfunktionen sowie eine ausreichende Standortserkundung.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2018
Gesetzesnummer
20002264
Dokumentnummer
NOR40036534
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