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Artikel 5 Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll Bergwald“ (P4)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2002

Kapitel II

Spezifische Maßnahmen

Artikel 5

Planungsgrundlagen

Zur Umsetzung der in diesem Protokoll genannten Ziele sorgen die Vertragsparteien für die Erstellung der notwendigen Planungsgrundlagen. Diese umfassen auch Erhebungen der Waldfunktionen unter besonderer Berücksichtigung der Schutzfunktionen sowie eine ausreichende Standortserkundung.

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2018

Gesetzesnummer

20002264

Dokumentnummer

NOR40036534

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