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Artikel 5 Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern samt Zusatzprotokoll (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2001

Artikel 5

Ausbau der Infrastruktur für den Kombinierten Verkehr

Die Vertragsparteien werden der Erfüllung des AGTC, dem TER-Projekt sowie den Projekten im Rahmen der Zentraleuropäischen Verkehrsministerkonferenz Aufmerksamkeit zuwenden. In diesem Zusammenhang werden die Vertragsparteien eng zusammenarbeiten, um eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die beide Staaten betreffen, zu erreichen.

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