Artikel 5
Ausbau der Infrastruktur für den Kombinierten Verkehr
Die Vertragsparteien werden der Erfüllung des AGTC, dem TER-Projekt sowie den Projekten im Rahmen der Zentraleuropäischen Verkehrsministerkonferenz Aufmerksamkeit zuwenden. In diesem Zusammenhang werden die Vertragsparteien eng zusammenarbeiten, um eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die beide Staaten betreffen, zu erreichen.
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