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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2000

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.4.2002

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2000

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2000

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 172/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

27.04.2002

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2000

StF: BGBl. II Nr. 172/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Schlagworte

RGBl. Nr. 96/1868

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20001927

Dokumentnummer

NOR30002097

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