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Abkommen zwischen Österreich und Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 256/2001
Inkrafttretensdatum
01.12.2001
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 256/2001 (NR: GP XXI RV 441 AB 705 S. 75 . BR: AB 6425 S. 679 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten untezeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. September 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 1. Dezember 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
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