§ 0
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Oman)
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Oman)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 241/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 43/2026
Typ
Vertrag – Oman
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.12.2001
Außerkrafttretensdatum
30.11.2031
Unterzeichnungsdatum
01.04.2001
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Sultanats Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 241/2001 (NR: GP XXI RV 599 AB 709 S. 75 . BR: AB 6429 S. 679 .)
Änderung
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 14. Mai 2001 bzw. 22. September 2001; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Dezember 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Sultanats Oman
im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Ländern zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2026
Gesetzesnummer
20001631
Dokumentnummer
NOR30001776
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