Artikel 8
Anträge früherer tschechoslowakischer und tschechischer oder heutiger tschechischer Staatsbürger außerhalb des Abkommens
Dieses Abkommen berührt nicht die Möglichkeit früherer tschechoslowakischer und tschechischer oder heutiger tschechischer Staatsbürger, die nicht unter dieses Abkommen fallen, Anträge direkt an den Fonds zu richten.
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