Artikel 7
Rechtssicherheit
Die Tschechische Republik wird weitere Forderungen gegenüber der Republik Österreich oder österreichischen Unternehmen aus dem Titel ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeit unter dem nationalsozialistischen Regime auf dem heutigen Gebiet der Republik Österreich nicht geltend machen und weder vertreten noch unterstützen.
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