§ 2
(1) Aufgaben und Ziele der Psychologischen Beratungsstellen für Studierende sind insbesondere:
- 1. Studieninteressenten und Studierende zu unterstützen, damit sie bei der Studienwahl, bei einem Studienwechsel oder bei einem beabsichtigten Studienabbruch möglichst fundierte Entscheidungen treffen können;
- 2. Studierende zu unterstützen, die Anforderungen des Studiums im Leistungsbereich, im persönlichen und sozialen Bereich zu Bewältigen sowie in diesem Zusammenhang auftretende persönliche, arbeitsmäßige und psychische Probleme zu lösen;
- 3. die Förderung der Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung
von Studierenden mit psychologischen Mitteln;
- 4. die Vorbeugung von Studienproblemen.
(2) Die Aufgaben werden insbesondere durch folgende Maßnahmen umgesetzt:
- 1. psychologische Beratung, Diagnostik und Trainings;
- 2. psychologische Behandlung und Psychotherapie;
- 3. informative Beratung und präventive Maßnahmen;
- 4. Kooperation mit Bildungs- und Betreuungseinrichtungen;
- 5. wissenschaftliche Untersuchungen, Projekte und Veröffentlichungen in den angeführten Bereichen.
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