Wiederholung der Eignungsprüfung
§ 33
Die Eignungsprüfung darf zweimal wiederholt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Wiederholung der Eignungsprüfung
§ 33
Die Eignungsprüfung darf zweimal wiederholt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)