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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1999

§ 0

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Armenien

Kurztitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Armenien

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 148/1999

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Beachte

Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Langtitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits

StF: BGBl. III Nr. 148/1999 (NR: GP XX RV 604 VV S. 66. BR: AB 5423 S. 624.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte wird genehmigt.

2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Art. 101 des Abkommens wurde am 16. Juni 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 101 mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten.

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