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ARTIKEL 6 Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2010

ARTIKEL 6

Dieses Protokoll ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, nieder-ländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und tadschikischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Geschehen zu Brüssel am vierundzwanzigsten Juni zweitausendacht.

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