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ARTIKEL 5 Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2010

ARTIKEL 5

(1) Das Abkommen, die Schlussakte und die ihr beigefügten Dokumente sind in bulgarischer und rumänischer Sprache abgefasst.

(2) Sie sind diesem Protokoll beigefügt und gleichermaßen verbindlich wie die anderen Sprachfassungen des Abkommens, der Schlussakte und der ihr beigefügten Dokumente.

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