Artikel 5
Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen
Europol unterliegt keinen finanziellen Kontrollen, Regelungen und Notifizierungspflichten hinsichtlich seiner finanziellen Transaktionen oder Stillhaltevereinbarungen und kann frei
- a) Devisen über amtlich anerkannte stellen kaufen, besitzen und über diese verfügen;
- b) Konten in jeder Währung unterhalten.
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