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§ 3 Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.4.2026

§ 3

Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung LGBl. Nr. 34/2026 anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde abzuschließen.

14.04.2026

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